Vereinsteich Rottorf
Es darf unter zwingender Einhaltung aller Re-geln der Allgemeinverfügung geangelt werden.
Zusatzbestimmungen:
- Der Teich ist jedes Jahr vom 27.12. - 31.03. ge-sperrt. Die Ausnahme ist das traditionelle Silvester-angeln. Dort dürfen Mitglieder teilnehmen, die an Gemeinschaftsarbeiten am Rottorfer Teich mit-gewirkt oder in sonstiger anerkannter Weise für den Verein tätig waren.
- Es dürfen nur Vereinsmitglieder angeln.
- Das Anfüttern ist verboten.
- Es darf nur mit Naturködern geangelt werden (kein Powerbait!).
- Es sind 2 Handangeln gestattet.
- Es besteht 2 Tage vor dem Generations- und Sylvesterangeln Angelverbot.
- In den Stunden der Versammlungen oder son-stigen Veranstaltungen des Vereins besteht für sämtliche Mitglieder in den Vereinsgewässern Angelverbot. (§ 10 der Vereinssatzung)